Datenschutzhinweise
Bauplatzvergabe anhand der Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Eutingen im Gäu
Die Gemeinde Eutingen im Gäu nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich streng an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere an die Datenschutzgrundverordnung, (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG). Die folgenden Erläuterungen geben Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir im Rahmen der Durchführung von Bauplatzvergabeverfahren zu welchem Zweck verarbeiten.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Gemeinde Eutingen im Gäu, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse datenschutz@eutingen-im-gaeu.de
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
a) Zwecke der Verarbeitung:
Sämtliche personenbezogenen Daten werden zum Zweck erhoben, um die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken in der Gemeinde durchführen zu können. Sollte nach der Bewerbung und Zuteilung ein Vertrag abgeschlossen werden, werden die Daten für die Vertragsabwicklung weiterverarbeitet. Die Datenverarbeitung ist somit für die Auswahl der Bewerber, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und gegebenenfalls zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Sämtliche personenbezogenen Daten, werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSVGO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung der Bauplatzvergabe erforderlich sind. Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO – Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung). Ebenfalls ist die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Gemeinde erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSVGO).
c) Interessentenliste Wohnbau und Gewerbeflächen
Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen Informationen über neue Wohnbau-Grundstücke, sowie über den Beginn und den Bewerbungszeitraum für die Teilnahme an Bauplatzvergabeverfahren oder über aktuelle Entwicklungen zur Gewerbeflächen in der Gemeinde zu übersenden. Für die Anmeldung zur Interessentenliste müssen Sie ein Benutzerkonto (Account) anlegen. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. Alternativ können Sie Ihren Abmeldewunsch gerne auch jederzeit an datenschutz@eutingen-im-gaeu.de per E-Mail senden.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Zuständiges Landratsamt als Fach- und Rechtsaufsicht
- Dienstleistungsunternehmen, die von der Gemeinde beauftragt wurden
- Mitarbeiter der Gemeinde bzw. Bevollmächtigte
- Gemeinderat Eutingen im Gäu
- Notar, Grundbuchamt, Finanzamt (Weitergabe im Falle eines Vertragsabschlusses)
4. Art der personenbezogenen Daten und der Datenverarbeitung
Welche personenbezogenen Daten die Gemeinde erhebt, ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen.
Im weitgehend manuellen Verfahren werden die personenbezogenen Daten gespeichert. Die Gemeinde setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist, in der Regel bis zum Abschluss des Bauplatzvergabeverfahrens.
6. Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die Sie betreffende gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. (Art. 16 DSGVO)
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO)
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO zu
Weiterhin besteht gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
7. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jeder- zeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.