Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 647 qm |
Quadratmeterpreis | 340,00 €/m2 |
Mindestgebot |
219.980,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 2256 |
Straße / Hausnummer | Am Römerbrunnen |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | seit dem 26.10.2018 |
Bauzwang | 5 Jahre ab Kaufvertragsdatum |
Haustypen | |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Bad Rappenau |
ACHTUNG!
- Die Gebote müssen pro Bauplatz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
- Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat.
- Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
- Es kann pro Bauplatz nur ein Gebot abgegeben werden.
- Der/die Bieter darf/dürfen max. einen Bauplatz erwerben.
- Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis für das Gesamtvorhaben (Bauplatz zzgl. Wohnhaus) muss beigelegt werden.
- Gebote können ausschließlich in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 31.03.2025 abgegeben werden.
- Der/die Bieter müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
- Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
- Das Grundstück mit errichtetem Wohngebäude muss 5 Jahre eigengenutzt werden.
Bewerbungen sind vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden oder gewollt sein, ist auch eine Bewerbung in Schriftform möglich und kann bei der Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung-, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau eingereicht oder an die Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung- postalisch per Einschreiben geschickt werden.
Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung, sind Bewerbungsformulare anzufordern oder abzuholen. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, welche auf diesen Formularen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Hierfür wird eine Schutzgebühr in Höhe von 200,- € erhoben welche bei einem möglichen späteren Erwerb eines Wohnbauplatzes nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird.
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Eine Bewerbung ist für dieses Grundstück nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
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