Hinweis: Es ist nur ein Vollgeschoss möglich.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 616 qm |
Flurstücknummer | 790/44 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 23.06.2006 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Baubeginn innerhalb 2 Jahren. Baufertigstellung innerhalb 4 Jahren. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | ab 7° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | I |
Maximale Gebäudehöhe | 8 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Burgrieden |
Leitungsrechte
Auf dem Grundstück sind folgende Dienstbarkeiten eingetragen:
- Leitungsrecht für die NetzeBW (Strom); Skizze sh. Reiter „Dokumente“
- Leitungsrecht für die Gemeinde für Glasfaser; dieselbe Trasse wie NetzeBW
Hinweis: Im Bereich der Leitungsrechte dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.
Reallast
Im Grundbuch ist eine Reallast für die Gemeinde Burgrieden zur Erfüllung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht hinsichtlich des Stichweges eingetragen (siehe Kaufvertragsentwurf).
Privates Pflanzgebot
Auf dem Bauplatz befindet sich auf der nordwestlichen Seite ein privates Pflanzgebot für eine Wildstrauchhecke. Die Breite des Pflanzgebots beträgt 4 m. Nähere Informationen finden Sie im Bebauungsplan unter Ziffer 11.2.
Gelände-/Gartengestaltung
Es ist zwingend notwendig, dass zu dem an das Baugrundstück angrenzenden Feldweg ein höhengleicher Übergang hergestellt wird. Alternativ ist auch eine L-Stein-Mauer möglich; hierbei ist die max. Aufschüttungshöhe lt. Bebauungsplan i.H.v. 0,80 m zu beachten.
Angrenzender Feldweg
Der Feldweg ist ausschließlich der Landwirtschaft vorbehalten. Er dient nicht der Erschließung des Bauplatzes.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Schöne Ausblicke ins Rottal bietet das Baugebiet "Ulmer Kreuz II".
Ursprünglich handelte es sich um zwei von der Gemeinde Burgrieden zurück erworbene Bauplätze im 3. und 4. Bauabschnitt des Baugebiets "Ulmer Kreuz II" (Bühler Blick 5 und Fuchsäcker 17). Der Bewerbungszeitraum war von 18.08.2023 bis 29.09.2023.
Da die Gemeinde Burgrieden im Baugebiet Ulmer Kreuz II (4. Bauabschnitt) in Kürze einen weiteren Bauplatz zurück erwerben wird, wird dieser nachträglich in das Ausschreibungsverfahren aufgenommen. Es handelt sich um den Bauplatz Fuchsäcker 19.
Der zweite Bewerbungszeitraum ist von 13.10.2023 bis 27.10.2023. Stichtag der Bewerbung bleibt der 29.09.2023 entsprechend der Vorbemerkungen im Bewerberfragebogen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerberverfahren:
1. Stufe: Bewerbung auf das Baugebiet (= beide Bauplätze)
2. Stufe: Auswahl eines konkreten Bauplatzes durch die zum Zug kommenden Bewerber
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