Baugebiet 'Färberstraße"' Bitte beachten Sie die planungsrechtlichen Festsetzungen des beigefügten Bebauungsplanes.
Hinweis:
Allgemeines Wohngebiet (WA 2)
zweigeschossige offene Bauweise
Grundflächenzahl 0,4
max. 2 Wohneinheiten
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 28°- 45°
Traufhöhe max. 4,50 m
Firsthöhe max. 10 m
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 300 qm |
Quadratmeterpreis | 220,00 €/m2 |
Kaufpreis |
66.000,00 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 454 |
Straße / Hausnummer | Färberstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 24.12.2022 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Es besteht ein Baugebot, wonach der Grundstückserwerber innerhalb von 18 Monaten nach Beurkundung des Kaufvertrages einen Bauantrag zu stellen, mit dem Bauvorhaben binnen drei Jahren nach Vertragsbeurkundung zu beginnen und dieses innerhalb eines weiteren Jahres fertig zu stellen hat. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Zeltdach |
Dachneigung | je nach Dachtyp |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 10 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Grefrath |
Im südlichen Bereich des Plangebietes bestehen punktuelle Verdachtsflächen durch eine Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges, deren nähere Überprüfung empfohlen wurde. Ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung wurde über die örtliche Ordnungsbehörde an die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.
Die Überprüfung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Dabei sind keine Kampfmittel geborgen worden.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden.
sind. Daher kann dies nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Vermessung ist erfolgt. Die Kaufpreise liegen zwischen 220€/m² und 230€/m². Sämtliche Vertragsnebenkosten (Notar- und Katastergebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, weitere Vermessungskosten wie z. B. Aufzeigen des Grundstücks in der Örtlichkeit, Absteckung des „Schnurgerüstes“, Gebäudeeinmessung etc.) sind vom Erwerber zu tragen. Dies gilt ebenfalls für alle Hausanschlusskosten der Ver- und Entsorgung sowie für etwaige Geländeaufschüttungen.
Die Planung für das Baugebiet umfasst 9 Grundstücke für die Bebauung mit Doppelhaushälften und weitere 2 Grundstücke für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern. Zusätzlich ist auf Höhe der "Girmes-Arbeitersiedlung" die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im Süden wird die Fläche durch Stellplätze und Garagen abgeschlossen.
Um Missverständnisse und Irritationen ihrerseits zu vermeiden, lesen Sie bitte alle beigefügten Informationen aufmerksam durch. Mit der Bewerbung wird bestätigt, dass Sie die beigefügten Unterlagen insbesondere die besonderen Vertragsbedingungen, die Vergaberichtlinien und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptiert werden.
VERMARKTUNGSSTART beginnt am 19. Juli 2024 und endet am 30. August 2024.
Die Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser variieren zwischen ca. 295 m² und 536 m².
Die Erschließung der Baugrundstücke ist über eine Baustraße gesichert.
Das zu erwerbende Grundstück muss der Errichtung eines Wohnhauses dienen. Die gemäß Aufteilungsplan als Doppelhaushälfte ausgewiesenen Grundstücke sind mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen. Die zur Vergabe stehenden Grundstücke sind in der beigefügten zeichnerischen Darstellung der Bau- und Preiszonen mit fortlaufenden Grundstücksnummern versehen. Anhand der farblichen Darstellung können Sie die jeweilige Art der vorgesehenen Bebauung erkennen. Aus der Auflistung der Grundstücksgrößen und – preise können Sie die jeweilige Größe sowie die Bruttokaufpreise der einzelnen Grundstücke entnehmen. Bitte beachten Sie ebenfalls die Vorgaben in dem beigefügten Auszug aus der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Oe 4a und den textlichen Festsetzungen zum v.g. Bebauungsplan. Ferner weise ich Sie darauf hin, dass im Allgemeinen Wohngebiet (WA1 bzw. WA2) unterschiedliche Festsetzung im Bebauungsplan getroffen wurden. Bei der Realisierung ihres Objekts ist auch der Straßenausbauplan zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Planung der Lage von Einfahrten und Garagen. Die Doppelhaushälften sind entsprechend den textlichen Festsetzungen zur 1. Ergänzung des Bebauungsplans Oe 4a „Färberstraße“ einheitlich in Höhenlage, Fassadenmaterial, Dachform, Dacheindeckung und Dachneigung auszuführen. Vor der Realisierung des Bauvorhabens haben sich die jeweiligen Doppelhauspartner diesbezüglich abzustimmen (siehe Ziffer II der Textlichen Festsetzungen). Nähere Hinweise können sie auch dem Merkblatt zur Bebauung mit Doppelhaushälften entnehmen.
Im Übrigen erfolgt die Veräußerung der Grundstücke in dem Zustand, wie sie sich zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses in der Örtlichkeit darstellen. Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit der Grundstücke übernimmt die Gemeinde Grefrath keine Garantie. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben und Beschreibungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Grefrath