08 - Baugebiet 'Färberstraße'

Grundstücks-Info

Beschreibung

08 - Baugebiet 'Färberstraße'

Baugebiet 'Färberstraße"'
Bitte beachten Sie die planungsrechtlichen Festsetzungen des beigefügten Bebauungsplanes.

Hinweis:

Allgemeines Wohngebiet (WA 1)

zweigeschossige offene Bauweise

Grundflächenzahl 0,4

max. 2 Wohneinheiten

Dachform: geneigtes Dach, Pultdach, Flachdach

Dachneigung: 0°- 25°

Traufhöhe max. 6,50 m

Firsthöhe bei geneigtem Dach max. 9 m

Firsthöhe bei Pultdach max. 8 m

Oberkante Dachhaut (ohne konstruktiv erforderlichem Dachaufbau) bei Flachdach max. 6,50 m


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 509 qm
Quadratmeterpreis 230,00 €/m2
Kaufpreis 117.070,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Bebauungsplan rechtskräftig seit 24.12.2022
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Es besteht ein Baugebot, wonach der Grundstückserwerber innerhalb von 18 Monaten nach Beurkundung des Kaufvertrages einen Bauantrag zu stellen, mit dem Bauvorhaben binnen drei Jahren nach Vertragsbeurkundung zu beginnen und dieses innerhalb eines weiteren Jahres fertig zu stellen hat.
Haustypen Doppelhaus
Dachformen Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Zeltdach
Dachneigung je nach Dachtyp
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 9 m
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Grefrath

Baugrund

Im südlichen Bereich des Plangebietes bestehen punktuelle Verdachtsflächen durch eine Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges, deren nähere Überprüfung empfohlen wird. Diese ist vor Beginn der Baumaßnahmen durchzuführen. Ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung wurde über die örtliche Ordnungsbehörde an die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Färberstraße'

Färberstraße

Baugebiet und Umgebung

Die Vermessung ist noch nicht erfolgt, alle Flächenangaben sind ca-Angaben. Die Kaufpreise liegen zwischen 185 €/m² und 195 €/m². Sämtliche Vertragsnebenkosten (Notar- und Katastergebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, weitere Vermessungskosten wie z. B. Aufzeigen des Grundstücks in der Örtlichkeit, Absteckung des „Schnurgerüstes“, Gebäude Einmessung etc.) sind vom Erwerber zu tragen. Dies gilt ebenfalls für alle Hausanschlusskosten der Ver- und Entsorgung.

Die Planung für das Baugebiet umfasst 16 Grundstücke für die Bebauung mit Doppelhaushälften und weitere 8 Grundstücke für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern. Zusätzlich ist auf Höhe der "Girmes-Arbeitersiedlung" die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im Süden wird die Fläche durch Stellplätze und Garagen abgeschlossen.

Um Missverständnisse und Irritationen ihrerseits zu vermeiden, lesen Sie bitte alle beigefügten Informationen aufmerksam durch. Mit der Bewerbung wird bestätigt, dass Sie die beigefügten Unterlagen insbesondere die besonderen Vertragsbedingungen, die Vergaberichtlinien und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptiert werden.

VERMARKTUNGSSTART beginnt am 05. Juni 2023 und endet am 16.Juli 2023.

Die Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser variieren zwischen ca. 285 m² und 540 m².

Die Erschließung der Baugrundstücke wird über eine Baustraße gesichert. Diese wird voraussichtlich im 3.Quartal 2023 fertig gestellt. Bei vorliegender Baugenehmigung des Kreises Viersen ist nach der Eigentumsübertragung und Fertigstellung der Baustraße die Bebauung realisierbar.

Das zu erwerbende Grundstück muss der Errichtung eines Wohnhauses dienen. Die gemäß Aufteilungsplan als Doppelhaushälfte ausgewiesenen Grundstücke sind mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen. Die zur Vergabe stehenden Grundstücke sind in der beigefügten zeichnerischen Darstellung der Bau- und Preiszonen mit fortlaufenden Grundstücksnummern versehen. Anhand der farblichen Darstellung können Sie die jeweilige Art der vorgesehenen Bebauung erkennen. Aus der Auflistung der Grundstücksgrößen und – preise können Sie die jeweilige Größe (vorbehaltlich der Ergebnisse der endgültigen Vermessung) sowie die Bruttokaufpreise der einzelnen Grundstücke entnehmen. Bitte beachten Sie ebenfalls die Vorgaben in dem beigefügten Auszug aus der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Oe 4a und den textlichen Festsetzungen zum v.g. Bebauungsplan. Ferner weise ich Sie darauf hin, dass im Allgemeinen Wohngebiet (WA1 bzw. WA2) unterschiedliche Festsetzung im Bebauungsplan getroffen wurden. Bei der Realisierung ihres Objekts ist auch der Straßenausbauplan zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Planung der Lage von Einfahrten und Garagen. Die Doppelhaushälften sind entsprechend den textlichen Festsetzungen zur 1. Ergänzung des Bebauungsplans Oe 4a „Färberstraße“ einheitlich in Höhenlage, Fassadenmaterial, Dachform, Dacheindeckung und Dachneigung auszuführen. Vor der Realisierung des Bauvorhabens haben sich die jeweiligen Doppelhauspartner diesbezüglich abzustimmen (siehe Ziffer II der Textlichen Festsetzungen). Nähere Hinweise können sie auch dem Merkblatt zur Bebauung mit Doppelhaushälften entnehmen.

Im Übrigen erfolgt die Veräußerung der Grundstücke in dem Zustand, wie sie sich zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses in der Örtlichkeit darstellen. Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit der Grundstücke übernimmt die Gemeinde Grefrath keine Garantie. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben und Beschreibungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR9570
Grundstücksgröße: 509 qm
Kaufpreis: 117.070,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Stephanie Toups
Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath

Telefon: 02158/4080-61702158/4080-617
E-Mail: stephanie.toups@grefrath.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Katrin Horst
Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath

Telefon: 02158/4080-61402158/4080-614
Telefax: 02158/4080-608
E-Mail: katrin.horst@grefrath.de



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