Größe 396 m² Das Grundstück mit der Flurstücknummer 14914 kann mit einem Wohnhaus in offener Bauweise mit max. 3 Vollgeschossen und bis zu 3 Wohneinheiten bebaut werden. Die zulässige Traufhöhe liegt bei 7,2 m, bei Gebäuden mit Staffelgeschossen darf sie bis zu 9,7 m betragen. Die max. zulässige Firsthöhe liegt bei 13,7 m, die Grundflächenzahl ist auf 0,4 festgesetzt. Weitere Informationen sind den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Nutzung | Reines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 396 qm |
Quadratmeterpreis | nicht bekannt |
Kaufpreis | nicht bekannt |
Flurstücknummer | 14914 |
Straße / Hausnummer | Rieslingstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 13.06.2018 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.10.2022 |
Bauzwang | |
Haustypen | Mehrfamilienhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Haßloch |
Zu erfragen in der Bauverwaltung.
keine
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Gemeinde Haßloch vermarktet 3 Grundstücke zum Bau von Mehrfamilienhäusern, vorzugsweise nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus. Im Rahmen des laufenden Interessenbekundungsverfahrens haben Investoren bis zum 31.10.2023 Zeit, mit dem veröffentlichten Bewerbungsbogen ein entsprechendes Konzept vorzustellen.
Gemäß einem Beschluss des Gemeinderates ist beabsichtigt, die Grundstücke Fl. Nr. 14912, 14914 und 14939 zu verkaufen oder im Erbbaurecht zu vergeben. Die Bebauung soll nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus erfolgen. Zudem ist vorgesehen, dass die Gemeinde sich ein 25-jähriges Belegungsrecht sichert.
Im Zuge des laufenden Interessenbekundungsverfahrens, können Interessierte zunächst ihr allgemeines Interesse an dem Grundstück durch Einreichung des veröffentlichten Bewerbungsbogen bis zum 31.10.2023 bekunden.
Dabei besteht die Möglichkeit mitzuteilen, ob ein Erwerb der Grundstücksfläche oder der Abschluss eines Erbbaurechtes favorisiert wird.
Teilen Sie uns bitte Ihren kalkulatorischen Preis in dem dafür vorgesehenen Fragebogen für die von Ihnen gewählte Option mit.
Nach Abschluss der Markterkundung wird die Gemeinde Haßloch die abschließenden Grundstückskonditionen Kauf oder Erbbaurecht festlegen.
Das Interessenbekundungsverfahren ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren durch die Gemeinde Haßloch jederzeit eingestellt werden kann, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Grundstücksübertragung auf einen teilnehmenden Interessenten besteht nicht. Die Erstattung der Bewerbungskosten ist ausgeschlossen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf bis zu 9 Grundstücke bewerben.
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