Grundstück: | Bauplatz Nr. 8 |
Status: | verkauft |
Größe: | 270 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 15 |
Status: | verkauft |
Größe: | 201 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 18 |
Status: | verkauft |
Größe: | 201 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 19 |
Status: | verkauft |
Größe: | 201 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 22 |
Status: | verkauft |
Größe: | 201 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 23 |
Status: | verkauft |
Größe: | 201 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 24 |
Status: | verkauft |
Größe: | 201 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Bachtobel“ nach dem Vergabeverfahren im sozialmodifizierten Festpreisverfahren
Das Baugebiet befindet sich am Ortseingang von Kressbronn a. B. zwischen der Friedrichshafener und der Tettnanger Straße. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Bachtobel". Die Grundstücke dienen der Bebauung mit Reihenhäusern. Insgesamt werden 24 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 675,00 €/m² festgelegt.
Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 5 werden die Bauplätze Nr. 8, 15, 18, 19, 22, 23 und 24 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen.
Der Bewerbungszeitraum der fünften Tranche beginnt am 9. September 2024 und endet am 7. Oktober 2024.
WICHTIGE HINWEISE:
Falls Sie sich auf eine der bereits vergebenen Tranchen ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Bachtobel" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Bachtobel" finden.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.
Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.
Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (182.250,00 €) beizufügen.
Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur Nachweispflicht im Rahmen des sozialmodifizierten Festpreisverfahrens zur Vergabe von Wohnbauplätzen.
Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.
Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen am gleichen Tag eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die sieben Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.
Hinweis zur Nahwärmeversorgung:
Auflage zur Vergabe und zum Verkauf der Grundstücke ist der Abschluss der Verträge zur Versorgung im Rahmen des Nahwärmenetzes. Weitere Informationen hierzu können dem beigefügten Hinweispapier zur Energieversorgung sowie der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. und der entsprechenden Informationsseite des Quartierversorgers für das Bauquartier "Bachtobel" entnommen werden.
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Dokumente |
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Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Kressbronn am Bodensee |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 675,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 201 m2 bis 270 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 7 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 25.05.2022 |
Baugebiets-Id: | BG2245 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | seit dem 31.12.2023 |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung | |
Energieversorgung | |
Kommunikation |
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DSL | |
Kabelanschluss | |
VDSL | |
Glasfaseranschluss | |
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