Grundstück: | Bauplatz Nr. 1 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 498 m2 |
Preis: | 336.150,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 13 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 269 m2 |
Preis: | 181.575,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Bachtobel“ nach dem Vergabeverfahren im Höchstgebotsverfahren
Das Baugebiet befindet sich am Ortseingang von Kressbronn a. B. zwischen der Friedrichshafener und der Tettnanger Straße. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Bachtobel". Die Grundstücke dienen der Bebauung mit Reihenhäusern. Insgesamt werden 24 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 675,00 €/m² festgelegt.
Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 6 werden die zwei noch unbesetzten Bauplätze Nr. 1 und 13 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die zwei Grundstücke werden im Höchstgebotsverfahren vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 675,00 /m².
Der Bewerbungszeitraum der sechsten Tranche beginnt am 24. März 2025 und endet am 21. April 2025.
WICHTIGE HINWEISE:
Falls Sie sich auf eine der bereits vergebenen Tranchen ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Bachtobel" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Bachtobel" finden.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Grundstücke werden im Höchstgebotsverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.
Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.
Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Grundstücke unterschiedlich groß sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Dieser ist außerdem abhängig von ihrem Gebot. Es wird daher empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höheren Grundstückswert beizufügen, falls Sie sich auf beide Grundstücke bewerben.
Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort kann zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes das Gebot noch geändert oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.
Haben mehrere Bewerbungen das gleiche höchste Gebot abgegeben, richtet sich die Auswahl unter diesen nach den Regelungen über das Festpreisverfahren. In diesem Fall werden Sie von der Gemeinde gesondert benachrichtigt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die zwei Bewerberinnen und Bewerber mit dem höchsten Gebot informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.
Hinweis zur Nahwärmeversorgung:
Auflage zur Vergabe und zum Verkauf der Grundstücke ist der Abschluss der Verträge zur Versorgung im Rahmen des Nahwärmenetzes. Weitere Informationen hierzu können dem beigefügten Hinweispapier zur Energieversorgung sowie der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. und der entsprechenden Informationsseite des Quartierversorgers für das Bauquartier "Bachtobel" entnommen werden.
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Zurück zum Stadtportal von Kressbronn am BodenseeFolgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.
Bauplatz Nr. 1Baugebiet Bachtobel - TRANCHE 6 in Kressbronn a. B. Größe: 498 qm |
498 qm |
Kaufpreis 336.150,00 € Preis je Quadratmeter 675,00 €/m2 Verkauf |
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Bauplatz Nr. 13Baugebiet Bachtobel - TRANCHE 6 in Kressbronn a. B. Größe: 269 qm |
269 qm |
Kaufpreis 181.575,00 € Preis je Quadratmeter 675,00 €/m2 Verkauf |
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Dokumente |
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Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Kressbronn am Bodensee |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 675,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 269 m2 bis 498 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 2 |
Freie Grundstücke: | 2 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 25.05.2022 |
Baugebiets-Id: | BG2363 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | seit dem 31.12.2023 |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Energieversorgung | |
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