Baugebiet 'Baugebiet Wannenstraße - Doppelhäuser' 74196 Neuenstadt am Kocher

Bewegen Sie die Maus über die Grundstücke, um Details zu den einzelnen Grundstücken zu erfahren.


Grundstück: Bauplatz 04 - Doppelhaus
Status: reserviert
Größe: 260 m2
Preis: 78.000,00 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise:
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Bauplatz 05 - Doppelhaus
Status: reserviert
Größe: 210 m2
Preis: 63.000,00 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise:
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Baugebiet Wannenstraße - Doppelhäuser

Das kleine Baugebiet "Wannenstraße" liegt im Teilort Stein am Kocher. Bei dieser innerörtlichen Entwicklung entstehen zwischen bestehender Bebauung 5 Einfamilienhaus-Bauplätze. Zudem ist Platz für ein Doppelhaus, sowie Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Die Vermessung ist noch nicht erfolgt. Daher sind alle Flächenangaben ca.-Angaben. Die Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet "Wannenstraße" haben bereits begonnen.

Auf einer innerörtlichen Freifläche kann ein Baugebiet mit einer Größe von 7.570 m² entwickelt werden, um weiteren Wohnraum im Ortskern von Stein am Kocher zu schaffen. Die angebotenen Bauplätze sind umgeben von Bestandsbebauung.

Um eine maßvolle Verdichtung zu erhalten, sind gemischte Bauformen von Einfamilienhäuser, über Doppel- und Reihen bis Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren.

Der Kaufpreis für die hier vermarkteten Einfamilien- und Doppelhaus-Grundstücke liegt bei 300 €/m². Sofern für ein Grundstück besondere Hinweise gelten, sind diese bei den einzelnen Grundstücken vermerkt.

Die Grundstücke können entsprechend des Bebauungsplans bebaut werden. Der Bebauungsplan befindet sich aktuell noch im Verfahren. Den aktuellsten Stand erhalten Sie im Downloadbereich.

Wir unterstützen junge Familien beim Kauf eines Bauplatzes mit einem Preisnachlass in Höhe von 2,50 €/m² für ein Kind und in Höhe 5,00 €/m² für zwei und mehr Kinder.

Weitere Angaben

Einschränkungen

Bitte beachten Sie die nähere Beschreibung zu den Grundstücken im jeweiligen ausführlichen Exposé, insbesondere bei folgenden Grundstücken:

- Nr. 4 und Nr. 5 bzgl. Schutzmauer und Erdentsorgung

Zum Verfahren bei Doppelhaus-Grundstücken:


Auf Doppelhausgrundstücke können sich nur bereits bestehende Bauherrengemeinschaften (= Baugruppen) bewerben. Bewerbungen ohne Bauherrengemeinschaft können nicht berücksichtigt werden. Eine Bauherrengemeinschaft darf maximal aus 2 Haushalten bestehen. Jeder Haushalt darf sich nur in einer Bauherrengemeinschaft bewerben.

Die maximal zwei Haushalte der Bauherrengemeinschaft (Einzelpersonen und/ oder Paare) geben jeweils eine eigene Bewerbung getrennt voneinander ab. Die Bauherrengemeinschaft gibt sich einen gemeinsamen Namen für ihre Baugruppe (z. B. „Haus-für-zwei“ oder „Gartenfreunde“ o. ä.). Dieser Name ist im Bewerberfragebogen anzugeben, damit die Teilnehmer der Baugruppe einander zugeordnet werden können. Im Bewerberfragebogen ist ein gemeinsamer Ansprechpartner für die Baugruppe anzugeben, dieser muss selbst auch Bewerber sein. Der Ansprechpartner muss aus technischen Gründen im Bewerberfragebogen unter „Bewerber“ eingetragen sein, also nicht bei „Mitbewerber“.

Die von den Teilnehmern der Bauherrengemeinschaft (Baugruppe) erzielten Punkte werden für die Rangliste addiert. Die einzelnen Bewerbungen der Bauherrengemeinschaften (Baugruppen) werden fortan als gemeinsame Bewerbung betrachtet und als eine Bewerbung auf der Rangliste geführt.

Die Prioritätenabfrage erfolgt bei dem im Bewerberfragebogen angegebenen Ansprechpartner der Baugruppe. Die betreffenden Ansprechpartner der Baugruppe werden aufgefordert, die Auswahl ihrer Prioritäten innerhalb einer von der Gemeinde gesetzten Abgabefrist abzugeben.

Scheidet ein Haushalt der Baugruppe im Laufe des Bewerbungs- bzw. Vergabeverfahrens aus, so gelten beide Bewerbungen der Baugruppe als zurückgenommen und können im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die jeweiligen Hälften (A und B) der Doppelhausgrundstücke werden als eigene Grundstücke vermessen und jeweils in einem eigenen Kaufvertrag veräußert. Die beiden Kaufverträge der Baugruppe werden bei einem gemeinsamen Termin abgeschlossen.

Eine Bewerbung für ein Doppelhaus-Grundstück und ein Einfamilienhaus-Grundstück ist parallel möglich.

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Grundstücke

Folgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Ansprechpartner

Sabine Salmen
Liegenschaftsamt
Stadtverwaltung Neuenstadt am Kocher

Telefon: 07139/97-3907139/97-39
Telefax: 07139/97-66
E-Mail: sabine.salmen@neuenstadt.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Petra Haußler
Stadtbauamt
Stadt Neuenstadt am Kocher

Telefon: 07139/97-5707139/97-57
Telefax: 07139/97-66
E-Mail: Petra.Haussler@Neuenstadt.de

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Dokumente

Pläne
Richtlinien und Vorschriften
Formulare und Vorlagen
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Fakten

Stadt / Gemeinde: Neuenstadt
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 300,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 210 m2 bis 260 m2
Grundstücke in Baugebiet: 2
Freie Grundstücke: 0
Bebauungsplan rechtskräftig seit: n/a
Baugebiets-Id: BG2329
Bauzwang:
Erschließungsdatum: vorauss. bis zum 01.06.2025
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Wasserversorgung
Energieversorgung
Nah- oder Fernwärme
Gas

Kommunikation

Kabelanschluss
Glasfaseranschluss
VDSL
DSL

Umgebung

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Kindergarten
Einkaufsmöglichkeiten
Mobiler Pflegedienst
Ärzte
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