Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 650 qm |
Quadratmeterpreis | 375,00 €/m2 |
Hausanschlusskosten | 9.139,59 € |
Kaufpreis |
252.889,59 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 1536/48 |
Straße / Hausnummer | Kantstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 30.11.2019 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Ja, innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 42°-48° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Günzburg |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Städtische Wohnbaugrundstücke zur Selbstnutzung. Das Baugebiet "Verlängerung Kantstraße" wurde in einem Bauabschnitt erschlossen. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 28.01.2023 und endet am 30.03.2023. Alle verkaufsrelevanten Parameter können Sie ab dem 28.01.2023 einsehen.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken hat die Stadt Günzburg westlich des Hochwasserschutzdamms am Riemgraben einen Bebauungsplan zur Rechtskraft geführt. Durch den Hochwasserschutzdamm wird ein neuer Ortsrand begründet, sodass die dazwischenliegende Restfläche städtebaulich gut eingegliedert und zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum genutzt werden soll. Im Norden soll, um den erforderlichen Schallschutz zur Augsburger Straße (Staatsstraße St 2510) zu erzielen, ein Gebäuderiegel aus Mehrfamilienhäusern (WA 1) mit integriertem Schallschutz entstehen. Im Süden findet sich Raum für 9 Einzelhäuser (WA 2), welche im landschaftsgebundenen Haustyp I+D bebaut werden. Da die Grundstücksflächen im Eigentum der Stadt Günzburg sind, wird durch die Reihenfolge der Grundstücksverkäufe zusätzlich sicher gestellt, dass das WA 2 erst bebaut werden kann, wenn der Schallschutz durch die Riegelbebauung wirksam ist. Die Festsetzung des steilen Satteldachs im WA 2 mit 42 - 48 ° Dachneigung und eines Baukörpers mit höchstens zwei Vollgeschossen, von denen das obere Vollgeschoss bereits im Dachraum liegt, orientiert sich an der traditionellen nordschwäbischen Hauslandschaft und der westlich angrenzenden Bebauung. Abgerundet wird das Baugebiet im Süden durch eine großzügige Grünfläche, die der Erholung und dem sanften Übergang in die freie Landschaft dienen soll. Durch die Anbindung an die parallel zur Augsburger Straße verlaufende Kantstraße, die bisher als Wendehammer am Ortsrand endet, ist die verkehrliche Erschließung des Gebiets gegeben. Maßgeblich für das jeweilige Bauvorhaben ist der rechtsverbindliche Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 22.1 "Verlängerung Kantstraße".
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