Bauplatz 02 - Serenwaldstaße - Baugebiet 'Mögglinger Baulücken – Wohnbauplätze'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz 02 - Serenwaldstaße - Baugebiet 'Mögglinger Baulücken – Wohnbauplätze'

Das Baugrundstück liegt am östlichen Ortsrand von Mögglingen. Es kann mit einem Einfamilienwohnhaus oder Doppelhaus bebaut werden.

Lage

Das Baugrundstück liegt am östlichen Ortsrand von Mögglingen. In unmittelbarer
Nähe befinden sich die Limsschule und eine Bank. Weitere öffentliche Einrichtungen (z.B. Bahnstation) und
zahlreiche Einzelhandelgeschäfte und Kindertagesstätten sind nicht weit entfernt und zu Fuß in
5-10 Minuten zu erreichen.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 628 qm
Quadratmeterpreis 280,00 €/m2
Kaufpreis 175.840,00 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 976/3
Straße / Hausnummer Serenwaldstraße
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Der Baubeginn muss innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss bzw. Baufreigabe erfolgen; innerhalb von vier Jahren ist das Gebäude bezugsfertig zu erstellen.
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 35-45 °
GFZ 0,5
GRZ 0,4
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Mögglingen

Einschränkungen

Hier gelten die Bauvorschriften des Bebauungsplan "Ziegelfeld II"

Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich die Erwerber auf dem Baugrundstück innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss mit dem Bau eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen Wohngebäudes zu beginnen und dieses innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsabschluss bezugsfertig herzustellen (Bauverpflichtung).
Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens bis zum Ablauf von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Der Erwerber verpflichtet sich dazu, das ihm zugeteilte Baugrundstück für die Dauer von 4 Jahren ab Vertragsabschluss nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Mögglingen entgeltlich an einen Dritten zu veräußern. Die schriftliche Zustimmung der Gemeinde Mögglingen ist auch für den Fall eines Grundstücktausches, der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter, sowie für die Belastung des Baugrundstücks mit einem Erbbaurecht einzuholen (Veräußerungs-/Belastungsbeschränkung).


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Mögglinger Baulücken – Wohnbauplätze'

Mögglinger Baulücken – Wohnbauplätze

Baugebiet und Umgebung

In der Gemeinde Mögglingen gibt es viele verschiedene Baugebiete, welche zum Teil schon fertig bebaut sind. Es gibt aber auch noch einige schöne Grundstücke, die noch darauf warten bebaut zu werden. Es sind derzeit 7 Bauplätze in Wohngebieten zu erwerben.

BEWERBUNGSPHASE VON 19.07.2024 BIS 13.09.2024
WIR BEFINDEN UNS IN ZUTEILUNG!

DERZEIT KEINE BEWERBUNG MÖGLICH


In der schönen Gemeinde Mögglingen gibt es einzelne Baugrundstücke, welche noch zu erwerben sind. Diese sind an verschiedenen Stellen im Ort verteilt. Die Bauplätze sind zur Wohnbebauung und Eigennutzung vorgesehen. Die einzelnen Voraussetzungen der Baugrundstücke wie Ausrichtung des Hauses, Dachneigung, Standort etc. ergeben sich aus dem Bebauungsplan. Dieser kann direkt beim Grundstück eingesehen werden kann.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR11794
Grundstücksgröße: 628 qm
Kaufpreis: 175.840,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Lena Weis
Gemeinde Mögglingen

Telefon: +49 7174 89900-11+49 7174 89900-11
Telefax: +49 7174 89900-20
E-Mail: lena.weis@moegglingen.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Martina Zang
Leiterin Baurechtsamt
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein

Telefon: +49 7173 91431-200+49 7173 91431-200
Telefax: +49 7173 91431-199
E-Mail: martina.zang@rosenstein.de



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