Grundstück: | Bauplatz für Einfamilienhaus |
Status: | reserviert |
Größe: | 425 m2 |
Preis: | 0,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Das Baugrundstück in der Ziegelstr. 54 mit 425 qm wird im Erbbaurecht (Gebotsverfahren) vergeben.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Bei dem Grundstück ist die Bebauung mit einem Wohn(gebäude) mit II bis III Geschossen zulässig entsprechend der Umgebungsbebauung hinsichtlich der Maße (Höhe, Grundfläche). Die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB; Genehmigungsbehörde ist das LRA. Das entgültige Baurecht bestimmt sich aus einem späteren Baugenehmigungsverfahren.
Lage
Ruhige und zentrumsnahe Lage in gewachsener Wohnbebauung.
Baugrund
Die Untergrundverhältnisse sind nicht bekannt. Es wird empfohlen, ein Bodengutachten erstellen zu lassen.
Altlasten
Altlasten sind nicht bekannt.
Einschränkungen
Das Grundstück wird im Erbbaurecht vergeben und ist innerhalb von 4 Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen.
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Bauplatz für EinfamilienhausVergabe Bauplatz EFH im Erbbaurecht - Ziegelstr. 54 in Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Pfaffenhofen a.d.Ilm Größe: 425 qm |
425 qm |
Jährlicher Erbbauzins 8.000,00 € Erbbaurecht |
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Dokumente |
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Richtlinien und Vorschriften |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Erbbaurecht |
Grundstücksgrößen: ab 425 m2 bis 425 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 1 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | n/a |
Baugebiets-Id: | BG2291 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Wasserversorgung | |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Kommunikation |
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