Das Grundstück mit 425 qm wird im Erbbaurecht (Gebotsverfahren) vergeben.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Bei dem Grundstück ist die Bebauung mit einem Wohn(gebäude) mit II bis III Geschossen zulässig entsprechend der Umgebungsbebauung hinsichtlich der Maße (Höhe, Grundfläche). Die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB; Genehmigungsbehörde ist das LRA.
Das entgültige Baurecht bestimmt sich aus einem späteren Baugenehmigungsverfahren.
Lage
Das Grundstück befindet sich im zentrumsnahen Siedlungsgebiet, ca. 1 km nördlich der Kernstadt von Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Nach dem Regionalplan der Region 10 handelt es sich bei der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm um ein Mittelzentrum. Pfaffenhofen a.d. Ilm liegt nach dem Regionalplan an der als Entwicklungsachse überregionaler Bedeutung eingestuften Verbindung München –Ingolstadt. Auch wird der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm dem allgemein ländlichen Raumzugeordnet. Durch die günstige Lage in direkter Nähe zur Bundesstraße B13 (München –Ingolstadt) und der in kurzer Zeit erreichbaren Bundesautobahn A9 (München – Nürnberg, Anschlussstellen Schweitenkirchen und Allershausen) liegt Pfaffenhofen a.d.Ilm in direkter Anbindung zu den Oberzentren Ingolstadt im Norden und München im Süden.
Nähere Informationen über unsere Stadt finden Sie hier: https://pfaffenhofen.de/artike...
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 425 qm |
Prozentsatz Erbbauzins | 1,57 % |
Jährlicher Erbbauzins | 8.000,00 € |
Laufzeit Erbbaurecht | 99 |
Flurstücknummer | 1343/3 |
Straße / Hausnummer | Ziegelstraße 54 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | |
Haustypen | |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Die Untergrundverhältnisse sind nicht bekannt. Es wird empfohlen, ein Bodengutachten erstellen zu lassen.
Altlasten sind nicht bekannt.
Die Kosten der Grundstückserschließung (Herstellungsbeiträge für leitungsgebundene Einrichtungen wie Wasser, Kanal) gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Baugrundstück in der Ziegelstr. 54 mit 425 qm wird im Erbbaurecht (Gebotsverfahren) vergeben.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Bei dem Grundstück ist die Bebauung mit einem Wohn(gebäude) mit II bis III Geschossen zulässig entsprechend der Umgebungsbebauung hinsichtlich der Maße (Höhe, Grundfläche). Die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB; Genehmigungsbehörde ist das LRA. Das entgültige Baurecht bestimmt sich aus einem späteren Baugenehmigungsverfahren.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm