Grundstück Nr. 254 - Baugebiet '"Vellmar Nord" Erbbaugrundstücke (Vergabe durch ev. Kirchengemeinde Vellmar)'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Grundstück Nr. 254 - Baugebiet '"Vellmar Nord" Erbbaugrundstücke (Vergabe durch ev. Kirchengemeinde Vellmar)'

Geltungsbereich WA 1


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Erbbaurecht
Fläche 511 qm
Prozentsatz Erbbauzins 4,00 %
Jährlicher Erbbauzins 4.292,40 €
Laufzeit Erbbaurecht 99
Flurstücknummer 254
Straße / Hausnummer Londoner Straße 8
Bebauungsplan rechtskräftig seit 10.11.2019
Erschließungsdatum seit dem 01.01.2022
Bauzwang Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses im Passivhaus-Standard oder als Standard Effizienzhaus 40 bis zum 31.12.2027
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen frei wählbar
Dachneigung
GFZ 0,7
GRZ 0,35
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 10 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Vellmar

Einschränkungen

Es bestehen Vorgaben gemäß Ziff. 1.8 des Bebauungsplanes Nr. 77 "Vellmar-Nord" zu "Anpflanzen von Laubbäumen" und "Erhalt von Laubbäumen".


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet '"Vellmar Nord" Erbbaugrundstücke (Vergabe durch ev. Kirchengemeinde Vellmar)'

"Vellmar Nord" Erbbaugrundstücke (Vergabe durch ev. Kirchengemeinde Vellmar)

Baugebiet und Umgebung

Erbbaugrundstücke für Einfamilienhausbebauung im Passivhaus-Standard / Standard Effizienzhaus 40 im Geltungsbereich WA 1 des Bebauungsplanes Nr. 77 "Vellmar-Nord"

Das Neubaugebiet "Vellmar-Nord" umfasst ein Plangebiet von ca. 16,2 ha, in dem ca. 150 Baugrundstücke und ca. 500 Wohneinheiten entstehen werden. Die evangelische Kirchengemeinde Vellmar ist Eigentümerin von 20 Bauplätzen mit einer Gesamtgröße von 10.453 m², die den Baufamilien im Rahmen eines Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden.
Die Haupterschließung erfolgt über einen neuen Kreisel von der Landesstraße L 3386. Das Neubaugebiet wurde in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG), Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung, entwickelt. Für den potentiellen Bau einer Kindertagesstätte wird eine Fläche in Größe von 4.724 m² an der Europastraße vorgehalten.

Durch die Stadt Vellmar werden die Grundstücksbewerbungen für die Erbbaugrundstücke entgegengenommen und für das weitere Zuteilungsverfahren an die evangelische Kirchengemeinde Vellmar weitergeleitet. Die Zuteilung erfolgt dann nach Kriterien der Kirchengemeinde, die unter www.kirche-vellmar.de einsehbar sind. Weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens können der "Öffentlichen Bekanntmachung" vom 12.11.2024 entnommen werden, die zum Download bereit steht.

Der zur Anwendung kommende Vertragstext des „Erbbaurechtsvertrages“ sowie des „Städtebaulichen Vertrages“ steht ebenfalls zum Download bereit. Der „Städtebauliche Vertrag“ zur Realisierung eines Plus-Energie-Quartiers enthält Anforderungen an die herzustellenden Gebäude, die bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten sind. Die Gebäude sollen in einem Passivhaus-Standard oder Standard Effizienzhaus 40 gebaut werden und sich langfristig durch niedrige Energiekosten auszeichnen. Durch die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist auf dem Grundstück mehr als die Gesamtmenge des Bedarfs an Endenergie nach den Vertragsbedingungen zu erzeugen. Der städtebauliche Vertragsteil ist für den Geltungsbereich WA 1 und WA 2 des Bebauungsplanes verpflichtend.

Für Fragen zum Plus-Energie-Standard / Gebäudestandard wurde in Zusammenarbeit mit der KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH eine Hotline eingerichtet. Gerne können Sie die Mitarbeiter der KEEA unter folgender Rufnummer 0561 - 47 39 07 70 oder E-Mail-Adresse info@keea.de kontaktieren.

Der Erbbaurechtsvertrag regelt die Bestellung des Erbbaurechts über eine Dauer von 99 Jahren. Der jährliche Erbauzins beträgt 4 % bezogen auf einen Grundstückswert von 210,00 €/m2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reduzierung des Erbbauzinses möglich (vgl. § 11 Abs. 8).

Auf den Flurstücken 242 und 243 wurde ein Spielplatz für eine Übergangszeit bis längstens 30.06.2028 angelegt, um für Kinder eine Spiel- und Freifläche abseits der demnächst stattfindenden Bautätigkeit vorzuhalten. Eine Verlagerung des Spielplatzes auf das im Zentrum des Quartiers gelegene stadteigene Grundstück (Flurstück 345) ist mit Baufortschritt in dem Quartier vorgesehen und wurde für 2028 eingeplant.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR9852
Grundstücksgröße: 511 qm
Jährlicher Erbbauzins: 4.292,40 €
Prozentsatz Erbbauzins: 4,00 %
Laufzeit: 99 Jahre


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.



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Ansprechpartner

Patryk Polakowski
Stadt Vellmar

Telefon: 0561 / 82 92 - 20040561 / 82 92 - 2004
E-Mail: baugebiet@vellmar.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Peter Pilatzki
Stadt Vellmar

Telefon: 0561 / 82 92 - 30010561 / 82 92 - 3001
E-Mail: bauamt@vellmar.de



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