Grundstück: | Bauplatz Nr. 37 A - DHH |
Status: | verfügbar |
Größe: | 227 m2 |
Preis: | 68.100,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 37 B - DHH |
Status: | verfügbar |
Größe: | 270 m2 |
Preis: | 81.000,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 39 A - DHH |
Status: | verfügbar |
Größe: | 280 m2 |
Preis: | 78.400,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 39 B - DHH |
Status: | verfügbar |
Größe: | 223 m2 |
Preis: | 62.440,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 40 A - DHH |
Status: | verfügbar |
Größe: | 226 m2 |
Preis: | 63.280,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 40 B - DHH |
Status: | verfügbar |
Größe: | 236 m2 |
Preis: | 66.080,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 41 A - DHH |
Status: | verkauft |
Größe: | 242 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 41 B - DHH |
Status: | verkauft |
Größe: | 295 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Am nordöstlichen Ortsausgang von Deggingen in Richtung Reichenbach ist das Baugebiet „Birkhof“ mit 41 Wohnbauplätzen und 10 Mischgebietsbauplätzen. Von den 41 Wohnbauplätzen sind 8 Bauplätze zur Bebauung mit Doppelhaushälften vorgesehen. Die Vergabe erfolgt im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip), also nach der zeitlichen Reihenfolge des vollständigen Bewerbungseingangs.
Die Gemeinde Deggingen hat im Allgemeinen Wohngebiet (WA) des Baugebietes „Birkhof, 1. Änderung“ in Deggingen die nachfolgend aufgeführten acht (8) Doppelhaushälften-Bauplätze zu vergeben. Die Lage der Bauplätze können Sie anhand der Bauplatz-Nr. im Grunderwerbsplan ersehen, welchen Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE finden.
Die Bauplätze werden im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip) vergeben, d.h. wer sich zuerst bewirbt bzw. einen Reservierungsantrag stellt und für den Kauf entscheidet, erhält das Baugrundstück. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Baugrundstückes besteht nicht.
Bewerbungen/Reservierungsanfragen können seit dem 15. April 2024, 9.00 Uhr abgegeben werden.
Alle Details zum Vergabeverfahren können Sie der „Bauplatzvergaberichtlinie Doppelhausgrundstücke - Reservierungsverfahren“ entnehmen, welche Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE abrufen können. Bitte lesen Sie die vorgenannte Richtlinie vor einem Reservierungsantrag unbedingt durch!!
Wer kann sich bewerben?
Eine Bewerbung ist immer nur für zwei nebeneinanderliegende Doppelhaushälften-Baugrundstücke gleichzeitig möglich, die jeweils mit der Ziffer A und B bezeichnet sind (z.B. Bauplatz Nr. 37 A + 37 B).
Bewerben können sich bereits bestehende Baugemeinschaften (= Baugruppen), welche aus zwei (2) Haushalten bestehen und gemeinsam ein Doppelhaus errichten möchten. Jeder Haushalt gibt dabei eine eigene Bewerbung für das jeweilige Doppelhaushälften-Baugrundstück (A bzw. B) ab. Die auf dem Baugrundstück zu erstellende Doppelhaushälfte muss vom Erwerber selbst für mindestens 5 Jahre mit Hauptwohnsitz bezogen und bewohnt werden.
Eine Bewerbung ohne Baugemeinschaft ist möglich, sofern der Bewerber zwei Doppelhaushälften-Bauplätze (A + B) erwerben und mit einem Doppelhaus bebauen möchte. Der Bewerber kann maximal zwei Doppelhaushälften-Baugrundstücke erwerben. Der Erwerber muss dabei mindestens eine Doppelhaushälfte für mindestens 5 Jahre selbst mit Hauptwohnsitz beziehen und bewohnen. Die zweite Doppelhaushälfte kann vermietet oder veräußert werden.
Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen, Bauträger, Makler und Firmen sind nicht antragsberechtigt.
Wie kann ich mich bewerben?
Bei Baugemeinschaften müssen sich beide Baupartner getrennt voneinander aber am gleichen Tag um Ihren jeweiligen Doppelhaushälften-Bauplatz (A oder B) bewerben. Die Baugemeinschaft gibt sich vorher einen gemeinsamen Namen für Ihre Baugruppe (z.B. „Biene Maja“ oder „Gartenfreunde“ o.ä.). Dieser Name ist im Bewerberfragebogen anzugeben, damit die Teilnehmer der Baugruppe einander zugeordnet werden können.
Bei Bewerbungen ohne Baugemeinschaft muss der Einzelbewerber (Einzelperson oder Paar) seine Bewerbung auf die beiden Doppelhaushälften-Bauplätze (A + B) jeweils getrennt für jedes Baugrundstück am gleichen Tag abgeben.
Über den Button „Reservierung anfragen“ können Sie über das jeweilige Grundstück eine Reservierungsanfrage starten. Im Anschluss daran ist ein digitaler Bewerberfragebogen auszufüllen. Am Ende des Fragebogens ist im Upload-Bereich zwingend eine Finanzierungsbestätigung (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 8 Wochen) hochzuladen (maximale Dateigröße. 10 MB). Ein Formular hierzu finden Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE. Details zur Finanzierungsbestätigung lesen Sie bitte in den Vergaberichtlinien nach unter Ziffer II. Nr. 8.
Nach erfolgter Reservierungszusage ist innerhalb von 7 Tagen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Doppelhaushälften-Baugrundstück zu überweisen. Die Reservierung erfolgt jeweils für einen Monat und kann maximal fünf (5) Mal bis zu einer Gesamtlaufzeit von 6 Monaten verlängert werden.
Bei einer Verlängerung ist jeweils erneut eine Reservierungsgebühr von 100,00 Euro zu entrichten. Spätestens innerhalb der ersten vier Monate der Reservierung muss die verbindliche Kaufabsicht geäußert werden. Bei Vertragsabschluss wird die Reservierungsgebühr angerechnet, ansonsten erfolgt keine Erstattung.
Sollte das angefragte Baugrundstück bereits reserviert sein, erhalten Sie einen Eintrag auf der Warteliste.
Was ist noch zu beachten?
Kaufpreis, Fälligkeit und Nebenkosten
In den nachfolgend genannten Kaufpreisen sind die Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG
(Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Pflichten und Beschränkungen
Für die angebotenen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Außerdem muss das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude für 5 Jahre selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden und darf innerhalb der ersten 5 Jahre nur mit Zustimmung der Gemeinde weiterveräußert werden. Letzteres gilt nicht für das zweite Grundstück bei Bewerbungen ohne Baugemeinschaft. Details hierzu entnehmen Sie bitte der vorgenannten Bauplatzvergaberichtlinie.
Musterkaufvertrag
Einen Musterkaufvertrag können Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE abrufen.
Wie finde ich einen Baupartner?
Sie können ein Inserat auf Immobilien-Portalen oder Kleinanzeigen-Portalen im Internet aufgeben oder eine Anzeige in der Tageszeitung oder im Amtsblatt der Gemeinde. Auch Baufirmen, Fertighausanbieter oder Architekten vermitteln oftmals Kontakte zu anderen Interessenten.
Allgemeines zum Baugebiet:
Die Gemeinde Deggingen hat, aufgrund hoher Nachfrage nach Bauplätzen in der Region, das ca. 3,5 ha große Baugebiet "Birkhof" entwickelt. Mit seiner Hanglage bietet das Baugebiet eine wunderbare Aussicht auf den Albtrauf und die Wallfahrtskirche "Ave Maria". Selbst die Untergeschosse der zu errichtenden Wohnhäuser erhalten talseits Sonnenlicht und können dadurch vielfältig genutzt werden.
Das Baugebiet ist über einen Kreisverkehr an die Ortsdurchfahrt B466 angebunden und liegt direkt am Filstalradweg. Außerdem befindet sich unterhalb des Baugebietes an der B466 direkt eine Bushaltestelle.
Im unteren Bereich des Baugebiets, entlang der B 466, befinden sich die Mischgebietsflächen für die Ansiedlung wohnverträglicher kleiner Gewerbe- und Handwerksbetriebe, während sich nach oben hin die reinen Wohnbauflächen anschließen.
Lage
Das Baugebiet "Birkhof" befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Deggingen, in Hanglage mit Ausrichtung nach Südosten und herrlichem Blick auf den Albtrauf und die Wallfahrtskirche "Ave Maria".
Baugrund
Das Baugrundgutachten des Büros BWU vom 25.02.2016 ist unter DOKUMENTE in der rechten Spalte abrufbar. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020 und eine Gründungsberatung durch ein privates Ingenieurbüro werden dringend empfohlen. Nähere Angaben finden sich auch im Textteil zum Bebauungsplan Birkhof unter III. Hinweise unter 3. Geotechnik (S.12).
Altlasten
Altlasten oder ähnliche Vorbelastungen sind nicht bekannt. Der Umweltbericht ist unter DOKUMENTE in der rechten Spalte abrufbar.
Einschränkungen
Die Bauvorgaben sind aus dem Bebauungsplan „ Birkhof, 1. Änderung“ ersichtlich. Alle dazugehörigen Unterlagen können Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE abrufen.
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Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Deggingen
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Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Deggingen |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 280,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 223 m2 bis 295 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 8 |
Freie Grundstücke: | 6 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 14.10.2022 |
Baugebiets-Id: | BG2175 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | seit dem 31.10.2022 |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Wasserversorgung | |
Nah- oder Fernwärme | |
Gas | |
Energieversorgung | |
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Glasfaseranschluss | |
VDSL | |
DSL | |
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